Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismus’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht. Die Details zu den «Gebieten mit geringer Prävalenz» sind in der Richtlinie Nr. 3 geregelt. Siehe unter ‘Bekämpfungsstrategie’.
Was ist Feuerbrand und welche Pflanzen werden infiziert?
Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Neben Apfel, Birne und Quitte werden auch viele beliebte Zierpflanzen befallen: Liste der Feuerbrandwirtspflanzen.
In Obstanlagen, Baumschulen und Hochstammobstgärten können durch die Krankheit grosse wirtschaftliche Schäden entstehen. Es wird daher empfohlen, auf das Anpflanzen von feuerbrandanfälligen Zierpflanzen zu verzichten. Mehr Infos zu attraktiven alternativen Zierpflanzen und zur Erkennung von Feuerbrand finden Sie unter Wirtspflanzen.
Was tun bei Feuerbrandbefall?
Obstproduzenten und Obstproduzentinnen finden weitere Informationen zum Vorgehen bei Feuerbrandbefall unter Bekämpfungsstrategie und bei den Publikationen und Merkblättern.
Sollten Sie Feuerbrand in Ihrem Hausgarten entdecken, sollten Sie kranke Pflanzen und Pflanzenteile grosszügig entfernen. Die entfernten Pflanzen und Pflanzenteile nicht kompostieren, sondern über den Hauskehricht entsorgen. Hände und Werkzeuge desinfizieren (z.B. durch Abflammen oder geeignete Desinfektionsmittel), um die Verschleppung des Bakteriums zu vermeiden.